PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS

Dipl. Psych. Karina Goldbach


Aktuelle Information:

Meine Praxis ist derzeit aufgrund von Elternzeit bis auf weiteres vollständig geschlossen. Die Warteliste ist ebenfalls geschlossen.

Ich kann daher aktuell keine Therapieanfragen entgegennehmen.

Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der KV Hessen unter der Telefonnummer 116 117 oder an die weiteren niedergelassenen Kolleg:innen im Landkreis Fulda.

 



Ablauf der Psychotherapie

Beantragung der ambulanten Psychotherapie

Kosten für die Psychotherapie


Ablauf der Psychotherapie

Zu Beginn der Psychotherapie lernen Therapeut und Klient sich zunächst innerhalb der Kennenlern- und Diagnostiksitzungen (probatorische Sitzungen) kennen. Nach ca. 3-4 Sitzungen können Sie als Klient frei entscheiden, ob Sie sich im Therapiesetting mit meiner therapeutischen Arbeitsweise wohlfühlen und sich eine weiterführende Psychotherapie vorstellen können.

In den probatorischen Sitzungen beleuchten wir gemeinsam ihre zentralen Beschwerde- und Problembereiche. Dabei erfolgt eine ausführliche Diagnostik und Analyse der Entstehung Ihrer Probleme, der aktuellen Problemsituation sowie der Bedingungen, die die Problemkonstellation aufrechterhalten. Anschließend erarbeiten wir Ihre persönlichen Ziele für den Veränderungsprozess sowie einen gestuften Behandlungsplan.

Sollten Sie sich für eine ambulante Psychotherapie bei mir entscheiden, werden Sie mit meiner Unterstützung im Laufe der Therapie auf die Erreichung Ihrer persönlichen Ziele hinarbeiten. Je nach Problemstellung kommen verschiedene psychotherapeutische Methoden und Strategien zum Einsatz. In regelmäßigen Abständen werden wir im Therapieverlauf Ihre persönlichen Fortschritte gemeinsam analysieren und gegebenenfalls bei Bedarf das therapeutische Vorgehen anpassen.

Beantragung der ambulanten Psychotherapie

Bei der Beantragung der Kostenübernahme für die ambulante Psychotherapie durch die Krankenkasse unterstütze ich Sie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen je nach Diagnose und Ausprägung der Symptomatik ein Stundenkontingent von 12, 24 oder 60 Therapiesitzungen. In Einzelfällen können mit guter Begründung der Notwendigkeit weitere Therapiesitzungen über den Umfang von 60 Sitzungen hinaus beantragt werden.

Eine einzelne Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten. Zu Beginn der Psychotherapie werden meist Termine in wöchentlichem Abstand vereinbart. Im Verlauf der Therapie wird die Frequenz der Therapietermine meist schrittweise verringert - beispielsweise auf zwei- bis dreiwöchige Abstände zwischen den einzelnen Therapiesitzungen.


Kosten für die Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Symptomatik (wie z.B. im Falle einer Depression oder einer Angststörung) in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte hängt vom individuellen Versicherungstarif ab. Privatpatienten (auch Beihilfe) sollten sich vor Beginn einer   Psychotherapie mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme und das Stundenkontingent abzuklären. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler (Coaching oder Beratung)

Psychotherapeutische Verfahren im Rahmen von Coaching und Beratung (z.B. Unterstützung bei Lebenskrisen oder beruflichen Problemen, Verbesserung sozialer Kompetenzen, Kommunikations- und Selbstsicherheitstraining) werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für eine Beratung bzw. ein Coaching richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind privat zu tragen.